Naturgefahrenportal, BSWAG, Cannabis

Beginnen wir mit einem persönlichen Erfolg: Wir haben beschlossen, ein Naturgefahrenportal beim Deutschen Wetterdienst einzurichten. Als zuständiger Berichterstatter freue ich mich sehr darüber. Dieses Vorhaben ist eine unserer Reaktionen auf die tragische Hochwasserkatastrophe im Ahrtal, bei der mehrere Menschenleben verloren gingen. Auf dem Naturgefahrenportal können sich Bürger*innen im Internet frühzeitig über mögliche Gefahren in ihrer Region eigenständig informieren. Außerdem soll es die Koordination zwischen den einzelnen Behörden verbessern, in dem Informationen an zentraler Stelle gesammelt und verteilt werden. Besonders schön: Inmitten aller Streitigkeiten gingen die parlamentarischen Verhandlung zwischen den Regierungsfraktionen zügig und in großem Einvernehmen vonstatten. Eine Sache ist mir bei der Einrichtung des Webportals besonders wichtig. Das Naturgefahrenportal muss barrierefrei nutzbar sein. Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen sind in Krisensituationen besonders schutzbedürftig. Dem müssen wir unbedingt gerecht werden.Doch damit nicht genug! In der Verkehrspolitik haben wir auch noch zwei Durchbrüche erzielen können. Sowohl die Novellierung des Bundeschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) als auch die Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz sind endlich verabschiedet worden. Zu diesen Vorhaben haben wir lange beraten müssen. Deshalb freut es mich umso mehr, dass wir die Vorhaben endlich umsetzen können. Besonders das BSWAG war lange überfällig. Jetzt haben wir es überarbeitet, um mehr Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahn des Bundes zu ermöglichen. Mit zusätzlichen Finanzierungsoptionen treiben wir die für die Verkehrswende dringend notwendigen Investitionen in die Schiene voran.

Bundesweit diskutiert und sicherlich längst im Wahlkreis angekommen: Cannabis wird entkriminalisiert. Ich sehe es wie unser Gesundheitsminister Karl Lauterbach: Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert. Es ist Zeit für einen anderen Ansatz! Das neue Gesetz erlaubt Erwachsenen den privaten Eigenanbau von Cannabis zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen, den Cannabis-Clubs. Außerdem schützen wir durch verstärkte Aufklärung und effektivere Suchtprävention insbesondere Kinder und Jugendliche deutlich besser als zuvor.
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In meinen eigenen Berichterstattungen zum Selbstbestimmungsgesetz und zum Namensrecht schreiten die Verhandlungen nach wie vor voran. Ich hoffe, dass ich Euch in nächster Zeit vom erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen berichten kann! Bis dahin werde ich natürlich weiter für die bestmöglichen Versionen der beiden Gesetze kämpfen.