Raumordnungsverfahren Juraleitung abgeschlossen!

„Regierung gibt grünes Licht für die Juraleitung“ titelte der BOTE Anfang Juli. Die Regierung von Mittelfranken hat in ihrer landesplanerischen Beurteilung das Großprojekt als „raumverträglich“ eingestuft. Was bedeutet das nun für diejenigen, die sich seit vielen Jahren im Kampf gegen die Übertragungsstromtrassen engagieren?

In Altdorf befasste sich damit die von Bürgermeister Martin Tabor eigens ins Leben gerufene „Task Force Stromtrasse“ in einer Sitzung unmittelbar nach Veröffentlichung der Pressemitteilung der Regierung. Die Task Force umfasst Mitglieder der im Altdorfer Stadtrat vertretenen Parteien, der Stadtverwaltung und der Bürgerinitiativen bzw. dem Aktionsbündnis Trassengegner. Bereits vor zwei Jahren wurde beschlossen, dass man im Kampf gegen die Trassen so strukturiert an einem Strang ziehen will.

Etwa zur gleichen Zeit wurde auch im Stadtrat einstimmig beschlossen, sich juristische Hilfe und Beratung zu sichern durch eine versierte Anwaltskanzlei. Bei der Sitzung der Task Force Anfang Juli war der Rechtsanwalt per Video zugeschaltet, um die Kanzlei von Anfang an in die weitere Vorgehensweise einzubinden. Für die parteiübergreifende Task Force ist es keine Frage, dass die Widerstandsarbeit weitergehen muss und kann.

Zunächst wird die über 200 Seiten umfassende landesplanerische Beurteilung der Regierung von juristischer Seite wie von der Verwaltung sorgfältig gesichtet. Es ist darauf zu achten, ob die zahlreichen Einwendungen zum Raumordnungsverfahren darin entsprechend berücksichtigt und kommentiert sind. Es muss festgestellt werden, ob die Fakten korrekt dargestellt oder eventuelle juristische Fehler nachweisbar sind.

Außerdem wurde die Kanzlei beauftragt, die relevante Rechtssprechung der letzten Jahre zu ähnlichen Vorhaben zu prüfen, um juristische Mittel abwägen zu können. Grundsätzlich ist eine landesplanerische Beurteilung nämlich kein Verwaltungsakt, gegen den man eine Anfechtungsklage erheben könnte. Sie gibt die Rechtssituation und die tatsächliche Situation wieder. Auf dieser Grundlage kann aber noch nicht mit dem Bau der Trasse begonnen werden, sondern es schließt sich ein Planfeststellungsverfahren an, in dem der Betreiber/Investor einen Planfeststellungsantrag stellen muss.

Ein wunder Punkt der Beurteilung ist, dass der neue Standort des Umspannwerks immer noch nicht geklärt ist, für ein Planfeststellungsverfahren wird dies aber erforderlich sein. Außerdem fordert die Beurteilung weitere Gutachten und Umplanungen, die den Fortgang des Verfahrens verzögern werden. In der Verzögerung liegt auch die Hoffnung der Trassengegner, dass der Widerstand gegen die großen Übertragungstrassen an Fahrt aufnimmt, dass sich die Erkenntnis auch auf der politischen Landes- und Bundesebene durchsetzt, dass Übertragungstrassen nicht Teil der Energiewende sein können. Man hofft hier auch auf Unterstützung durch den Bund Naturschutz durch Hinweise auf kritische Stellen der Trassenführung.

Die SPD-Stadtratsfraktion und der SPD-Ortsverein Altdorf werden die Arbeit der Task Force weiterhin aktiv unterstützen.