Haushalt und Selbstbestimmungsgesetz

Wie Sie sicher in den Medien mitbekommen haben, wurden die letzten Wochen stark von der Haushaltsdebatte dominiert. Wir haben viel darüber diskutiert, ob im Parlament oder mit den Bürger*innen, den Unternehmen und Sozialverbänden. Am Ende ist ein Kompromiss dabei rausgekommen, über den ich mich nur schwach freuen kann. Sich in der Haushaltsfrage noch vor Jahresende zu einigen, war uns sehr wichtig, damit wir unserer staatspolitischen Verantwortung gerecht werden. Allerdings kürzt dieser Kompromiss auch an vielen wichtigen Stellen, wo das fehlende Geld bitter benötigt werden wird. Mir wäre eine andere – von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene – Lösung lieber gewesen, aber Politik heißt eben auch, Konsens zu finden.

Der Haushalt wurde auch auf dem SPD-Bundesparteitag Anfang Dezember in Berlin diskutiert. Hier war ich als Delegierter für Mittelfranken anwesend. Ich bin froh, dass wir viele richtungsweisende Entscheidung über die Zukunft der Partei treffen konnten. Wir werden weiter die Partei für einen starken Sozialstaat sein. Mir persönlich ist sehr wichtig, dass wir in dieser schwierigen, von Krisen geprägten Zeit die Mittel nicht bei denjenigen auftreiben zu wollen, die ohnehin schon am wenigsten im Geldbeutel haben.
Bei meinen persönlichen, nicht ganz so stark medial verfolgten Herzensthemen konnten wir seit meinem letzten Newsletter zwei Erfolge verbuchen. Sowohl das Selbstbestimmungsgesetz als auch die Modernisierung des Namensrechts sind in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden. Das bedeutet, dass jetzt in den Ausschüssen des Parlaments über diese Gesetzestexte verhandelt wird. Ich hoffe, dass wir noch weitere Verbesserungen erzielen können, aber der erste große Schritt wurde damit getan.

Das Namensrecht ist mir als Standesbeamter von Beruf aus bekannt und wichtig. Obwohl die politische Tragweite einer Modernisierung nicht mit den großen Debatten der aktuellen Zeit mithalten kann, betrifft das Namensrecht jeden Menschen in Deutschland direkt. Allerdings bietet das aktuelle Namensrecht aktuell für viele Familien keine geeignete Option an. Es ist veraltet und wartet seit Jahren auf eine größere Reform, mit der wir jetzt begonnen haben. Wir wollen die Namensfindung erleichtern und weiterentwickeln, um den viel komplexer gewordenen Lebens- und Liebesgeschichten unser internationalen und vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden.
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Beim Selbstbestimmungsgesetz ist mir noch einmal sehr wichtig zu erwähnen, dass wir damit den vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Vorgaben gerecht werden wollen. Bei der stark erhitzen und Debatte um das Thema ist oft untergegangen, dass das aktuell geltende Transsexuellengesetz mehrfach und an verschiedenen Stellen als verfassungswidrig eingestuft worden wurde. Jetzt tätig zu werden ist notwendig, damit wir nach dreißig Jahren endlich geschlechtliche Selbstbestimmung für non-binäre, trans- und intergeschlechtliche Menschen schaffen können. Denn das ist der Kern des Gesetzes: die fundamentalen Rechte einer Menschengruppe. Es ist gut, dass der Gesetzesentwurf endlich im parlamentarischen Verfahren angekommen ist, denn es besteht noch deutlicher Verbesserungsbedarf am eingebrachten Vorschlag des Justizministeriums. Für diese Verbesserungen werde ich mich jetzt auch ganz direkt im Rechtsauschuss einsetzen können.