Was im Verkehrshaushalt steht

In der vergangenen Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag abschließend über den Bundeshaushalt für das Jahr 2022 beraten – in einer Zeit, in der wir zahlreichen Krisen ausgesetzt sind. Darunter die Klimakrise, die Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Zur Abfederung der Folgen hat die Ampel-Koalition bereits schnell reagiert, Entlastungspakete auf den Weg gebracht und finanzielle Vorsorge für weitere notwendige Schritte getroffen.

So entschlossen und verantwortungsbewusst haben wir auch diesen Haushalt verhandelt. Gerade der Verkehrsbereich ist für mich als Mitglied des Verkehrsausschusses besonders wichtig. Hier konnten wir wichtige finanzielle Maßnahmen beschließen und zentrale Impulse für die kommenden Jahre setzen.“
Besonders zentral für Jan Plobner sind hierbei die Themen Digitalisierung der Schiene und das Programm zur Attraktivitätssteigerung von Bahnhöfen und deren barrierefreier Umbau.

Mit fast 400 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung der Schiene im europäischen Verbund in den nächsten Jahren senden wir ein wichtiges Signal für eine neue Schwerpunktsetzung in der Mobilitätspolitik. Dennoch ist uns bewusst, dass in den künftigen Haushalten mehr passieren muss, damit wir unser Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen können, mehr in die Schiene als in die Straße zu investieren.

Aber auch das Förderprogramm zur Attraktivitätssteigerung von Bahnhöfen und deren barrierefreier Umbau ist ein wichtiger Hebel, um sowohl die Konjunktur, gerade in der jetzigen schwierigen Zeit, anzukurbeln und um Barrierefreiheit endlich voranzubringen. Allein 7,4 Millionen Euro des Programmes stehen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität von Bahnhöfen zur Verfügung. Weitere 14,1 Millionen Euro des Bahnhofsprogramms sollen für ein Sofortprogramm Barrierefreiheit eingesetzt werden.

Davon profitieren vor allem lokale Firmen und Handwerker*innen. Noch dazu werden die Verbesserungen schnell und unmittelbar in den Kommunen sichtbar – auch im Nürnberger Land und Roth.
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Nicht zuletzt werden weitere 5 Millionen Euro zusätzlich für Studien zur Entwicklung eines einheitlichen europäischen Nachzugangebots bereitgestellt. Auch hier setzt die Ampel-Koalition ein wichtiges Signal in Richtung klimafreundliches Reisen, auch über europäische Grenzen hinweg.

Was im Rechtshaushalt steht

Der Generalbundesanwalt wird ausgestattet, um wegen Menschenrechtsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine zu ermitteln – der Rechtsstaat muss insbesondere vor dem Hintergrund dieses Krieges gestärkt werden.

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine geschehen grausame Verbrechen. Erst kürzlich hat die Ankündigung für Entsetzen gesorgt, die über 2000 Kriegsgefangenen aus dem Asow-Stahlwerk nach dem Recht der selbsternannten Volksrepublik Donezk zu verurteilen – also im Zweifel zur Todesstrafe. Das wäre ein eklatanter Bruch des Völkerrechts. Einmal mehr.

Nach internationalem Recht können Kriegsverbrechen auch in Ländern juristisch verfolgt werden, die nicht unmittelbar mit ihnen im Zusammenhang stehen. Bei der Anwendung dieses sogenannten Weltrechtsprinzips hat Deutschland in der Vergangenheit eine führende Rolle eingenommen, und soll das nun explizit auch im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine tun.

Deshalb sind wir froh, in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt zu haben, dass beim zuständigen Generalbundesanwalt massiv Personal aufgestockt wird und so zwei ganz neue Abteilungen aufgebaut werden können: Eine, um konkret zu Kriegsverbrechen zu ermitteln und dazu auch die große Menge an Beweismaterial auszuwerten. Und eine Zweite, um Ermittlungen zu deutschen Staatsangehörigen durchzuführen, die (oft aus rechtsextremen Motiven) in die Ukraine reisen und dann mit Kriegserfahrungen nach Deutschland zurückkehren wollen.

Der Angriffskrieg ist auch ein Krieg gegen Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, die Instrumente und Institutionen des Rechtsstaates gerade vor dem Hintergrund des Angriffskrieges noch einmal zu stärken.

Ganz in diesem Sinne ist es mir ganz persönlich auch ein Herzensanliegen, dass wir der Stiftung Forum Recht weiter zur Entstehung verhelfen: Von den beiden, für das Thema so symbolträchtigen Städten Leipzig und Karlsruhe aus, soll der Rechtsstaat als Idee noch weiter in die Gesellschaft getragen und gestärkt werden. Aber spätestens seit dem Mord an Walter Lübcke vor ziemlich genau drei Jahren muss uns allen klar sein, dass es bei der Verteidigung des Rechtsstaates nicht mehr nur auf Worte und Gespräche ankommt: Es braucht immer wieder auch ganz konkretes zivilgesellschaftliches Engagement.
Deshalb bin ich mindestens ebenso froh darüber, dass wir uns darauf einigen konnten, die Wahl von Laienrichter*innen (sogenannte Schöffen), die überall im Land maßgeblich an der Rechtsprechung beteiligt sind, mit einer großangelegten Kampagne zu begleiten: Für dieses Ehrenamt kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger zur Wahl stellen, und es ist aus meiner Sicht fundamental wichtig, dass sich dabei auch die breite der Gesellschaft zur Wahl stellt. Menschen aus dem Rechten Milieu haben es in der Vergangenheit leider sehr geschickt verstanden, ihre Anhänger*innen dafür zu mobilisieren, und es ist anzunehmen, dass auch im kommenden Jahr vermehrt Menschen aus diesem Milieu die Chance zur Mitwirkung an Gerichtsurteilen ergreifen werden, wenn nicht genug andere Menschen zur Wahl stehen.
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Deshalb möchte ich an dieser Stelle gerne auch mit einem sehr deutlichen Plädoyer enden: Geht in Euch und fragt euch, ob nicht eine solche Mitwirkung an Gerichtsprozessen etwas für euch sein könnte. Der Rechtsstaat braucht die breite Beteiligung der Gesellschaft; und gerade in diesen Zeiten sollten wir wieder zusammenstehen, um ihn zu verteidigen!

Was das mit dem Sondervermögen soll

Bauchschmerzen sind wohl in dieser Woche das häufigste Symptom unter meinen Kolleg*innen und mir: Es geht natürlich um das Sondervermögen, warum ich ihm zustimme und warum ich das für den richtigen Weg halte.

Der russische Angriffskrieg Krieg auf die Ukraine hat die gesellschaftliche, wie auch ganz persönliche Auseinandersetzung mit Krieg, militärischer Gewalt und damit auch der Bundeswehr wieder in den Vordergrund gerückt. Auch bei mir. Ich mache es ganz deutlich: Ich war noch nie und bin auch jetzt kein Freund militärischer Gewalt. Nicht zuletzt aber die aktuellen Ereignisse erfordern es von mir, aber auch allen anderen, sich ehrlich zu machen.

Das ist nicht leicht, vor allem auch für Menschen meiner Generation, die nichts als den Frieden in ihrer nächsten Nähe kennen. Ich kann für mich sagen, bei keinem anderen Thema musste ich seit Beginn des Mandats meine Meinung so sehr korrigieren wie bei meinem Verhältnis zu Bundeswehr.
Denn im Angesicht des Krieges müssen wir eine neue Rolle für die Bundeswehr finden. Mehr Verantwortung übernehmen, für die NATO, unsere europäischen Partner*innen aber auch uns selbst und unsere Wehrhaftigkeit als Demokratie.

Dabei ist mir wichtig, dass wir die anderen großen Themen unserer Zeit – die Klimakrise, unser Gesundheitssystem oder soziale Umverteilung – nicht gegen die Finanzierung der Bundeswehr ausspielen. Die Grundgesetzänderung ist gerade deswegen notwendig, damit auch weiterhin der Spielraum im Haushalt für Zukunftsinvestitionen, soziale Maßnahmen und Investitionen in Klimaschutz bleibt.
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Deshalb habe ich dem Sondervermögen zugestimmt. Ja, ich habe dabei vielleicht ein wenig Bauschmerzen, weil ich mir bei solch einer Entscheidung meiner Verantwortung als Mitglied des Deutschen Bundestages sehr deutlich bewusst bin – aber ich bin fest davon überzeugt, dass ich so meiner Verantwortung am besten gerecht werde.

Delegationsreise nach Prag und Warschau

Die erste Pfingstwoche stand für mich im Zeichen der Europapolitik. Für die SPD war ich Teil der Delegation des Rechtsausschusses auf der Reise nach Tschechien und Polen. Man macht es sich allzuoft in der Politik sehr leicht und beurteilt die Situation in unseren beiden Nachbarländern nur aus der der Zeitung und dem ein oder anderen Memo der Botschaften. Es ist aber noch mal aber eine ganz andere Sache die Eindrücke von vor Ort mitzunehmen, verschiedene Seiten zu hören und so deutlich tiefer in die Beziehungen unsere beiden Länder einzutauchen.

Mein Großvater wurde 1928 in Teplice, als Sohn einer deutsch-tschechischen Familie geboren und wuchs dort auf, ein Teil meiner Verwandtschaft lebt bis heute in der Tschechischen Republik. Naturgemäß ist dadurch mein Interesse an dem Land groß. Tschechien hat wie Deutschland Ende letzten Jahres eine neue Regierung gewählt, die sich klar pro-europäisch positioniert. Unter anderem steht auch die Einführung der Ehe für Alle auf deren Agenda. Aber wie in diesen Tagen unumgänglich, war auch der Krieg in der Ukraine, die Konsequenzen für die europäische Politik und unser gemeinsamer Umgang mit den Folgen dieses Krieges ein zentraler Aspekt unseres Besuches. Gerade die Erfahrungen mit der Besatzung durch zwei Großmächte sorgt für viel Solidarität und Sensibilität für die aktuelle Situation der Ukraine. Die Erwartungshaltung an Deutschland, klar und verlässlich zu helfen, ist groß. Darüber hinaus haben uns aber auch mit jungen Menschen unterhalten können. 77 Jahre nach Ende des Krieges und grauenvoller gemeinsamer Geschichte, liegt es vielleicht an mir und meiner Generation, die nach 1990 geboren wurde, diese gemeinsame Geschichte als Basis für Aussöhnung und eine enge Freundschaft zu sehen.

Waren die Tage in Tschechien vor allem durch gute Gespräche über die allgemeine politische Situation und einen engen Austausch geprägt, war der zweite Teil der Reise in Polen deutlich stärker auf ein Thema, die Rechtsstaatlichkeit in Polen, fokussiert. Mit der Einführung der polnischen Justizreform seit 2015 steigt der direkte Einfluss der Politik auf Staatsanwaltschaft und Richter massiv. Ein mit einfacher Mehrheit größtenteils vom Parlament besetzter Landesjustizrat entscheidet welche Richter*innen ins Amt kommen und eine Disziplinarkammer, versetzt oder entlässt Richter*innen unter teils dubiosen Vorwürfen. Eine freie und unabhängige Justiz ist die Basis für das Vertrauen der Bevölkerung in ihren Staat. Ist das nicht gegeben leiden Freiheit und die Zivilgesellschaft massiv. Wir sehen am Beispiel Ungarns wie leicht ein Staat in autoritäre Züge abgleiten kann.

Trotz aller Versuche der Verhandlung ist die Situation auch nach den jüngsten Anpassungen der Reform weit davon entfernt einfacher zu werden. Trotz der großen Leistungen und Verdienste Polens bei der Bewältigung der Folgen des Ukraine Krieges, dürfen diese Probleme aber nicht unter den Tisch fallen. Zusammenhalt in Europa funktioniert nur wenn die rechtsstaatliche Basis in allen Ländern vorhanden ist. Wir haben uns daher mit dem polnischen Justizministerium, den Kolleg*innen im polnischen Parlament, dem Sejm und vielen Akteur*innen der Zivilgesellschaft unterhalten. Gerade Letztere spürt die Auswirkungen der Reform bis ins Mark. Kritische Richter*innen werden mundtot gemacht und schikaniert. Verbände die für Dinge eintreten, die die polnische Regierung missbilligt –  wie die Unterstützung von Flüchtlingen aus anderen Ländern als der Ukraine, das Engagement für Minderheiten oder die Rechte von queeren Menschen – müssen mit Einschüchterungen und politisch motivierten Urteilen rechnen. Eine Situation die so nicht bleiben kann und die wir aus deutscher Sicht kritisch verfolgen werden.

So bleibt als Fazit für mich: Drei Tage, zwei wichtige Länder Europas und unglaublich viele Eindrücke und Erkenntnisse, die bleiben werden. Es war meine erste Delegationsreise im Auftrag des Deutschen Bundestages und eine die mich nachhaltig prägen wird!