Ein kleines fränkisches Dorf …

Reine Formsache ist es normaler Weise, wenn eine Gesetzesvorgabe von Bund oder Land in das städtische Ortsrecht zu übernehmen und zu vollziehen ist: Sachverhalt, Beschlussvorlage, Gegenstimmen? Keine!, einstimmig so angenommen, nächster Punkt. Zeitaufwand im Nanosekunden-Bereich.

Nicht so in der Februar-Sitzung des Stadtrates, als es darum ging, eine Gesetzesvorgabe des Freistaats Bayern in eine städtische Satzung zu übernehmen. Zur Erinnerung: Die Bayerische Landesregierung – vertreten durch das Bayerische Innenministerium – hat zur Förderung der E-Mobilität erlassen, dass ab 1. April 2025 alle Autos mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen. Daher sind alle bayerischen Kommunen gerade dabei, Ihre Parkgebühren entsprechend anzupassen bzw. die Parkgebührenordnungen zu ändern. So eigentlich auch Altdorf …

Bereits in unserer Fraktionssitzung und dann auch in der Sitzung des Stadtrates habe ich erklärt, dass ich mir sehr wohl bewusst bin, dass der Stadtrat diese Änderung beschließen müsse, da die Vorgabe aus München entsprechend umzusetzen sei. Ich habe aber trotzdem keine Lust zuzustimmen und werde hier – Vorgabe hin, Vorgabe her – halb aus Trotz, halb aus Prinzip dagegen stimmen.

Es gibt ja immerhin die Bayerische Verfassung und die führt in Artikel 83 (3) aus: „Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen“. Diesen als „Konnexitätsprinzip“ beschriebene Grundsatz sehe ich hier unterlaufen, sofern der Freistaat Bayern nicht einen finanziellen Ausgleich für die den Kommunen für die entgangenen Parkgebühren schafft. Dies sieht übrigens der durchaus nicht sozialdemokratisch dominierte Bayerische Städte- und Gemeindetag ganz ähnlich.

Nun sind in Summe die entgangenen Parkgebühren angesichts unseres Gesamthaushaltes eher die berühmt-berüchtigten Peanuts. Wir haben im Haushalt 2025 einen Ansatz von 71.000 € für Einnahmen aus Parkplatzgebühren, bei einem derzeitigen Anteil von 3,5% Elektrofahrzeugen in Bayern sind das gerade mal 2.500 €. Aber immerhin soll bis 2030 der Anteil der Elektrofahrzeuge in Bayern auf 20-25% steigen und dann wären es immerhin schon 15-20 T€ pro Jahr. Aber es geht ja ums (Konnexitäts-)Prinzip.

Meine Nicht-Zustimmung war eigentlich als kleiner Ego-Trip eines müde gewordenen, (viel zu) lang-jährigen Stadtrats gedacht, umso erstaunlicher war aber dann, dass 21 Kolleginnen und Kollegen des Altdorfer Stadtrats sich diesem Ego-Trip anschlossen und die Änderung der Parkgebührenverordnung mit 22:2 abgelehnt wurde. Holla, die Waldfee. Und auch die Seite mit CSU und FWG/UNA stimmte der Ablehnung einstimmig zu, hatten doch deren Parteien in der Münchner Koalition diese Vorhaben selbst auf den Weg gebracht. Finde ich deshalb besonders erwähnenswert und zeigt, dass Kommunalpolitik doch – zumindest nicht immer – Parteipolitik ist.

Wir werden sehen, wie das jetzt weitergeht. Dauerhaft wird sich das kleine fränkische Dorf nicht gegen die Weltmacht aus München zur Wehr setzen können – zumal der Zaubertrank dafür fehlt. Aber erst einmal bleibt festzuhalten: „Viva la revolución!“