Der Bundeshaushalt 2023
In der vorletzten Woche haben wir es geschafft – der Bundeshaushalt 2023 ist beschlossen. Das waren intensive Verhandlungen, insbesondere wegen der zahlreichen Krisen. Aber wir haben bewiesen, dass wir nichtsdestotrotz handlungsfähig sind und sogar in Rekordsitzungen für die Menschen verhandeln.
Unsere Haushaltspolitik zeigt, dass diese Koalition gemeinsam an Lösungen arbeitet, statt das Trennende zu suchen. Wir wollen gemeinsam die Zukunft gestalten und stemmen uns mit aller Kraft gegen die Klimakrise sowie gegen die immensen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Diesen Krisen begegnen wir entschlossen und mit der Überzeugung, dass wir einen Unterschied machen. Das zeigt sich im Detail in den Ergebnissen der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2023.
Hier können wir zahlreiche Beispiele und Leuchtturmprojekte nennen, wie das Bürgergeld, die Erhöhung des Kindergeldes, Hilfen bei den Heizkosten und vieles mehr. Als Verkehrspolitiker möchte ich jedoch gerne explizit auf den Verkehrshaushalt eingehen. Dieser ist auch der größte Investitionshaushalt.
Dabei konnten wir zahlreiche Verkehrsträger unterstützen. So gibt es eine umfangreiche Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Allen voran haben wir aber in ein ganz zentrales Verkehrsmittel investiert – die Schiene. Um es mit den Worten meines Kollegen Metin Hakverdi aus dem Haushaltsausschuss zu sagen: „Es ist ein sehr guter Haushalt für die Schiene!“ In Zahlen gesprochen sind das 1,5 Milliarden Euro mehr. 500 Millionen Euro jetzt und 1 Milliarde Euro für die nächsten Jahre. Damit erfolgen die Finanzierung von Schienenreaktivierungen und den Infrastrukturausbau, die Digitalisierung der Bahn und das Schließen von Engpässen beim geplanten Deutschlandtakt. Aber natürlich investieren wir auch massiv in den Schienengüterverkehr, um mehr Güter von dem Verkehrsträger Straße auf die Schiene zu bringen.
Bei den Wasserstraßen sind uns dagegen starke Kürzungen im Regierungsentwurf begegnet. Hier konnten wir die Lücke mit 250 Millionen Euro schließen, denn wir müssen sicherstellen, dass Deutschlands Häfen leistungsfähig und resilient sind. Außerdem haben wir den Schwerpunkt beim Bereich Straße klar auf Sanierung und Ausbesserung maroder Brücken und sonstiger Infrastruktur gelegt.
An dieser Stelle möchte ich aber auch noch mal auf Projekte eingehen, die für mich ganz besonders wichtig sind. So konnten wir die Mittel auch für das autonome Fahren und für den Ausbau barrierefreier Bahnhöfe deutlich erhöhen. Als Politiker, der gerade auch den ländlichen Bereich vertritt, sind das enorm wichtige Vorhaben. Insbesondere auch die Aufwandsförderung heißt eine schnelle und unbürokratische Ausbesserung für die Bahnhöfe vor Ort. Und wir haben neue Mittel für die Förderung von Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren Gemeinden strukturschwacher Regionen bereitgestellt.
Obwohl der Regierungsentwurf im Verkehrsbereich mehr als 1 Milliarde Euro an Kürzungen vorsah, haben wir es geschafft, noch mal richtig was rauszuholen – und so trotz oder gerade wegen der Krisen, in denen wir gerade stecken, massiv in unsere Mobilitätswende zu investieren. Ein gutes Zeichen!
Das Chancen-Aufenthaltsrecht
An dieser Stelle habe ich bereits einmal über das Chancen-Aufenthaltsrecht geschrieben – jetzt haben wir es endlich beschlossen. Das ist eine echte Win-win-Situation für alle: Die Betroffenen selbst, ihre Arbeitgeber:innen und Freund:innen, und für Deutschland, weil diese Menschen unser Land seit Jahren bereichern.
Wer fünf Jahre hier war und nicht straffällig geworden ist, bekommt ein Aufenthaltsrecht und hat dann 18 Monate Zeit, die Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen. Wichtig ist, dass die Identität geklärt und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Damit machen wir Schluss mit Kettenduldungen und beenden die unsichere Lage der Menschen, die sich bisher teilweise von Monat zu Monat hangeln mussten. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht geben wir ihnen eine echte Perspektive in Deutschland und leiten den Neuanfang in der Migrationspolitik ein.
Die Energiepreisbremsen
Letzte Woche haben wir in erster Lesung die Gesetze zu den Energiepreisbremsen beraten. Wir begrenzen die kosten für Strom und Heizung! Wie? Mit 200 Milliarden Euro und diesen zwei Schritten:
1. Der Bund übernimmt die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Das ist bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen und kommt automatisch bei Euch an.
2. Wir führen ab Januar 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme ein. Die Auszahlung und rückwirkende Verrechnung für Januar und Februar erfolgen ab März 2023. Um diese Preisbremsen kümmern wir uns diese Woche im Bundestag. Sie sollen bis April 2024 laufen.
Wie sehen sie aus? Einfach gesagt, bekommt man jeden Monat einen festen Rabatt. Dieser Rabatt reduziert den neuen, hohen Preis auf einen fixen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas, 9,5 Cent bei Fernwärme und 40 Cent bei Strom – und zwar jeweils für 80 Prozent Deines Vorjahresverbrauchs. Moment, Vorjahresverbrauch? Die monatlichen Abschlagszahlungen spiegeln nie den tatsächlichen Verbrauch wieder, sondern richten sich immer nach einer Prognose, die auf dem Verbrauch aus dem Vorjahr beruht.
Zurück zu den Preisbremsen: Man hat also für die 80 Prozent des für den Monat veranschlagten Verbrauchs einen gedeckelten Preis bei Gas, Strom und Fernwärme (egal wie hoch der Vertragspreis ist) und zahlt nur auf die jeweils verbleibenden 20 Prozent den aktuellen – vielerorts stark gestiegenen – Vertragspreis. Ganz automatisch, ohne dass man etwas beantragen muss.
Das alles gilt für Privatleute und sonstige Gas- bzw. Stromkund:innen. Für industrielle Großverbraucher gelten Sonderregeln.
Und wer soll das alles bezahlen??
Wir sorgen diese Woche außerdem dafür, dass die Preisbremsen gerecht finanziert werden. Heißt: Konzerne, die hauptsächlich im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, sollen in diesem und im kommenden Jahr ihre Überschussgewinne versteuern. Denn diese Konzerne profitieren enorm von der Krise und den steigenden Energiekosten. Deshalb ist es nur fair, dass sie auch mithelfen, dass die hohen Energiekosten für alle machbar sind.
Das Jahressteuergesetz
Ebenfalls letzte Woche im Bundestag verabschiedet: Das Jahressteuergesetz! Das hört sich weitaus bedrohlicher an, als es ist. Aber: Bürger:innen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.Im Jahressteuergesetz stecken für Euch viele Entlastungen drin, die für mehr Netto vom Brutto sorgen.
Zum Beispiel haben wir den Abzug für das Arbeiten von zu Hause verbessert und entbürokratisiert. Statt vorher 120 Tage zu je 5 Euro (=maximal 600 Euro) könnt Ihr zukünftig 210 Tage á 6 Euro (= maximal 1.260 Euro) von der Steuer absetzen. Die Regelungen für die Homeoffice-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer werden zusammengeführt. Ein extra Büro ist für den Abzug nicht mehr notwendig.
Der Freibetrag für Zinsen und andere Kapitaleinkünfte steigt von 801 auf 1.000 Euro. Von der Anhebung des sogenannten Sparer-Pauschbetrags profitieren alle, die ein bisschen was angelegt haben.
Der vollständige Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgeaufwendungen wird auf das Jahr 2023 vorgezogen. Dies führt für alle Beitragszahler:innen zur Rentenversicherung in den Jahren 2023 und 2024 zu spürbaren Entlastungen.
Auch Alleinerziehende werden stärker bedacht. Der für sie exklusive zusätzliche Steuerfreibetrag wird von 4.008 Euro auf 4.260 Euro angehoben.
Dazu kommen steuerliche Entlastungen für Auszubildende, Bürger:innen mit Solaranlagen und jene, die Mietwohnungen bauen.
Alles in allem: Mehr Netto vom Brutto!
Das Bürgergeld
Ach, und das Bürgergeld konnten wir auch endlich beschließen. Ein großer sozialdemokratischer Erfolg, den wir neben dem Mindestlohn von 12 Euro, noch im ersten Jahr der Ampelregierung umsetzen konnten. Sicher wäre ohne die Blockade der Union noch mehr rauszuholen gewesen – aber es ist und bleibt die größte Sozialreform in unserem Land seit Hartz 4, das jetzt dadurch endlich abgelöst wird. Gut so!