Das mit den Windrädern und der bayerischen Landesregierung
In der letzten Zeit haben mich viele auf das neue “Wind-an-Land-Gesetz“ angesprochen, welches im Juli hier in Berlin verabschiedet wurde und im Februar nächsten Jahres in Kraft treten soll.
Unsere Bundesregierung hat sich ja zum Ziel gesetzt, den Strom, den wir aus erneuerbaren Energien gewinnen, bis 2030 zu verdoppeln. Das “Wind-an-Land-Gesetz“ übernimmt bei diesem Ziel eine wichtige Rolle, denn es soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Dafür gibt das Gesetz verpflichtende Flächenziele vor. Das bedeutet für die Bundesländer, dass bis 2032 2% der Bundesflächen für Windenergie bereitgestellt werden müssen. Schaut man zu uns nach Bayern, merkt man schnell, dass wir mit der Windenergie im Vergleich zu den anderen Ländern hinterherhinken. Im letzten Jahr wurden gerade mal 8 Windräder in unserem Bundesland gebaut.
Doch was stoppt uns im Ausbau der Windkraft? Das Kernproblem liegt in der bayerischen 10H-Regelung. Diese besagt, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Bebauungen einhalten müssen. Wenn man mal bedenkt, dass moderne Windräder gerne mal 200m hoch sind, dann kommen wir auf einen Mindestabstand von 2km. Auch wenn wir flächenmäßig das größte Bundesland sind, sind das Abstände, die wir selbst in Bayern kaum irgendwo einhalten können. Um konkret zu werden: mit der 10H-Regelung stehen noch 0,02% der Landesfläche für den Windräderbau zu Verfügung. Damit nehmen wir in Bayern der Energiewende ordentlich den Wind aus den Segeln.
Doch auch das ändert sich nun, denn im Gesetzentwurf ist auch eine Neukonzeption der bundeseigenen Abstands- und Einschränkungsmaßnahmen im Bereich der Windenergie vorgesehen. Zwar können die Bundesländer weiterhin selbst über Mindestabstände entscheiden, sobald die Flächenziele jedoch nicht erreicht werden können, treten landesspezifische Abstandsregelungen außer Kraft, so dann also auch im Falle der 10H-Regelung. Natürlich haben diese neuen Regelungen auch Auswirkungen auf die Planungen der Länder, doch auch dies wurde im “Wind-an-Land-Gesetz“ bedacht. Die Bundesregierung will Planungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, damit die Flächenziele in den Länderplanungen nicht verfehlt werden.
Das „Wind-an-Land-Gesetz“ ermöglicht uns, in Bayern endlich Windräder ohne Abstandsregelungen zu errichten und so unseren Beitrag zur Windenergie zu leisten.
Was die Rechte queerer Menschen mit Außenpolitik zu tun haben
In dieser Woche möchte ich gerne die Gelegenheit nutzen, Dir einmal zu erzählen, wie mein Engagement als stellvertretender queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sich auch außenpolitisch auswirkt.
Es freut mich außerordentlich, dass wir es Ende September endlich geschafft haben, das sogenannte Diskretionsgebot abzuschaffen: Unter dem ehemaligen CSU-Bundesinnenminister war es lange Jahre geltende Praxis, dass bei der Prüfung von Asylanträgen queerer Menschen von einem „diskreten Leben“ im Herkunftsland ausgegangen wurde, sodass sie in der überwiegenden Zahl keine Chance auf Asyl hatten. Das bedeutet im Kern, dass Menschen hier keinen Schutz finden sollten, denen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität im Herkunftsland gesellschaftliche und staatliche Repression drohten (bis hin zur Todesstrafe) – weil sie im Herkunftsland ja ihre Orientierung/Identität nicht öffentlich leben müssten. Das ist natürlich ein Frevel, wenn es bei cis-hetero Paaren mindestens einmal völlig alltäglich ist, ein Foto der Angehörigen auf dem Schreibtisch oder im Portemonnaie zu haben. Aber es ist vor allem gefährlich, weil natürlich nie mit absoluter Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die sexuelle Orientierung/Geschlechtsidentität „diskret“ bleibt und dann eben im Zweifel die Todesstrafe droht.
Es war also nicht nur menschlich richtig, sondern auch mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingefordert, diese Praxis zu ändern. So muss in Zukunft bei der Prüfung eines Asylantrags immer von einem öffentlich sichtbaren Leben im Herkunftsland ausgegangen werden – und muss sich die Gefährdungsprognose nach dieser Sichtbarkeit richten. Ich finde, das ist eines der leuchtenden Beispiele dafür, dass es eben doch einen großen Unterschied macht, ob die CSU den Innenminister stellt, oder die SPD die Innenministerin.
Aber mein außenpolitisches Engagement zielt nicht nur auf Regeln für hier ankommende Menschen ab. Ich nehme mit zunehmender Besorgnis war, dass die Situation für queere Menschen in zahlreichen Ländern schwieriger wird. In Russland stehen wir kurz vor einem Komplettverbot „homosexueller Propaganda“, also faktisch einem Komplettverbot für queeres Leben im Allgemeinen und damit im Ergebnis vor einer noch schärferen Verfolgung im Alltag. In Ghana arbeiten rechte Stiftungen aus den USA gerade an ihrer ganz eigenen Version der „schönen neuen Welt“, indem sie ein Gesetz in der Öffentlichkeit und im Parlament vorantreiben, dass schon in der Vorbereitung lebensgefährlich für queere Ghanaer*innen weltweit wird. Und in Afghanistan werden queere Menschen, alleinstehende Frauen und religiöse Minderheiten seit der Machtübernahme der Taliban im vergangenen Jahr systematisch zu Tode gefoltert.
Diese Entwicklungen sind schlimm, und ganz persönlich finde ich sie auch beängstigend Und wir müssen noch viel Arbeit leisten, damit auch höchste Regierungsvertreter*innen sie ganz selbstverständlich als integralen Bestandteil internationaler Verhandlungen sehen. Konkret konnte ich aber in den letzten Wochen schon gemeinsam mit meinen vielen engagierten Kolleg*innen erreichen, dass Aktivist*innen für Queerrechte aus verschiedenen Ländern humanitäre Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen konnten, um von hier aus ihre Arbeit fortsetzen zu können, ohne täglich um das eigene Leben fürchten zu müssen.
So wichtig und gut ich meine Arbeit für queere Anerkennung in Deutschland empfinde. Aber der Blick in den internationalen Kontext macht noch umso deutlicher, wie wichtig diese Arbeit ist – im Sinne des Gesamtzustandes der Gesellschaft und des Rechtsstaates.
Warum das Chancen-Aufenthaltsrecht ein Pradigmenwechsel in der deutschen Politik ist
In der letzten Sitzungswoche haben wir den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Er stellt den Auftakt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bereich Migration und Integration dar – und dazu haben wir uns in dieser Wahlperiode einiges vorgenommen. Neben dem aktuellen, ersten wird es zeitnah ein zweites Migrationspaket geben, das wichtige Vorhaben wie z. B. die Familienzusammenführung enthalten soll. Zudem werden weitere Gesetzentwürfe zur erleichterten Einwanderung von Arbeitskräften, zur Umsetzung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts und zur Beschleunigung von Asylverfahren folgen.
Kern des Gesetzes ist die Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts: Geduldete sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Dabei werden auch Zeiten der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität angerechnet. Sie haben dann ein Jahr Zeit, die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und den Identitätsnachweis. Ausgeschlossen sollen Personen bleiben, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern nach dem Jahr die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück.
Am 31. Dezember 2021 haben sich in der Bundesrepublik Deutschland 242 029 Geduldete aufgehalten, davon 136 605 seit mehr als fünf Jahren. Für diese Menschen, die sich teilweise von Monat zu Monat zur nächsten Duldung hangeln müssen, wollen wir die unsichere Lage beenden und ihnen eine echte Perspektive in Deutschland geben. Wir beenden endlich die unsägliche Praxis der Kettenduldungen.
Und wir steigern bereits in diesem Entwurf aktiv die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Einwanderungsziel für ausländische Fachkräfte. Dafür sollen diejenigen Normen, die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz nur befristet in Kraft gesetzt worden waren (Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung, Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit für Berufe außerhalb des Gesundheits- und Pflegesektors), entfristet werden und damit dauerhaft anwendbar sein. Zudem erleichtern wir die Familienzusammenführung für Fachkräfte.
Weitere Verbesserungen werden wir bei den Integrationskursen und den Berufssprachkursen vornehmen. Diese sollen grundsätzlich allen Inhabern einer Aufenthaltsgestattung – also Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden – im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Durch den frühzeitigen Erwerb deutscher Sprachkenntnisse wollen wir allen Schutzsuchenden von Anfang an die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und die Aufnahme einer Beschäftigung erleichtern.
Mit diesen Maßnahmen korrigieren wir endlich die jahrelangen Versäumnisse von CDU und CSU und erkennen die Realitäten in diesem Land an. Das Chancenaufenthaltsrecht wird die Lebenswirklichkeit von vielen tausenden Menschen in Deutschland verbessern, die schon längst Teil unserer Gesellschaft sind. Anstelle von Unsicherheit, die der Status der Duldung mit sich bringt, eröffnen wir ihnen Perspektiven, lassen sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und geben ihnen das Gefühl, dazuzugehören. Das ist nicht nur für die Betroffenen eine echte Chance, sondern ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft
Eine gute Nachricht zum Schluss
Als Ergänzung zu den bestehenden Entlastungspaketen: Auch Rentner*innen erhalten jetzt 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten abzufedern. Ganz automatisch, ohne Antrag! Auch darum haben wir uns diese Woche im Bundestag gekümmert.
Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Wie und wann kommt die Energiepreispauschale?
Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.
Wer hat Anspruch?
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Aber auch Pensionär:innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale.
Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?
Und wird sie auf Sozialleistungen angerechnet?
Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.